Beitrittsvertrag 2003

Die zehn Beitrittsländer von 2004
Die wiederaufgebaute Stoa des Attalos auf der Agora in Athen, der Unterzeichnungsort des Beitrittsvertrags

Der Beitrittsvertrag 2003 ist ein Vertrag zwischen der Europäischen Union und den zehn Ländern Tschechien, Estland, Republik Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei über den Beitritt dieser Länder zur EU. Gleichzeitig änderte der Vertrag einige Bestimmungen, die ursprünglich durch den Vertrag von Nizza festgelegt worden waren.

Der Beitrittsvertrag 2003[1] wurde am 16. April 2003 in der Stoa des Attalos auf der antiken Agora in Athen von den Staats- und Regierungschefs sowie den Außenministern der EU-Mitgliedstaaten und den Vertretern der zehn Beitrittsländer unterzeichnet und wurde zusammen mit den anderen Beschlüssen zur Erweiterung am 23. September 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.[1] Er gilt als „monströses Vertragswerk“ mit insgesamt ca. 5000 Seiten[2] und umfasst außer dem eigentlichen Vertrag die Einzelverträge mit den Beitrittsländern, Übergangsbestimmungen und viele weitere Abkommen.

Er trat am 1. Mai 2004 in Kraft und baute auf dem Vertrag von Nizza auf, der die EU-Erweiterung 2004 vorbereitet hatte. Der Beschluss zur Erweiterung war – nach über zehnjährigen Beitrittsvorbereitungen bereits im Dezember 2002 in Kopenhagen endgültig gefasst worden. Unter anderem einigten sich die Mitgliedstaaten mit den Beitrittsländern auf ein Finanzpaket für die ersten Jahre nach der Erweiterung.

Der Titel des Hauptvertrags lautet:[3] Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten Der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union.

Der Vertrag selbst enthält die Namen und Unterschriften aller 25 Vertragspartner und hält den Grundsatz der Erweiterung um die zehn neuen Mitgliedstaaten fest. Für die Aufnahmebedingungen und die erforderlichen Anpassungen der EU-Verträge verweist der Vertrag auf die separate Akte, die Bestandteil des Vertrags wurde.

  1. a b ABl. 2003, L 236/33 und C 227 E
  2. Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. München 2009, S. 754, Rn. 42.
  3. ABl. EU Nr. L 236 vom 23. September 2003, S. 17, siehe auch Handbuch des Europäischen Rechts (HdE), I A 7a/13 (453. Lieferung – März 2004)

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